1.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Überlassung von Hardware und Software sowie ggf. die
Erbringung von Managed Services ist (Modern Workplace). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die comworld-2001 computer & communication gmbh sie schriftlich
bestätigt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Wenn im Folgenden von comworld die Rede ist, ist die
comworld-2001 computer & communication gmbh gemeint; wenn das Wort Workstation genutzt wird, sind hiermit PCs und Notebooks gemeint.
2.
Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages sind
- die Vermietung von Hardware (“Mietsache”),
- die Überlassung von Standardsoftware,
- die Erbringung von Managed Services, sofern im Einzelfall vereinbart.
2.2. Die vertragsgegenständliche Hardware und Software ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Art und Umfang
der Managed Services (sofern Vertragsbestandteil) ergeben sich aus der zugehörigen
Leistungsbeschreibung.
3. Installation
der Software, Rechteeinräumung
3.1. Die Installation der vertragsgegenständlichen
Software erfolgt durch die comworld bzw. von ihr hierzu beauftragte Dritte.
3.2. Die comworld gewährt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die Software während der Dauer der
Überlassung für eigene interne Zwecke
im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen gelten die Lizenzbedingungen des
Softwareherstellers.
4. Pflichten
des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht zu behandeln.
4.2. Der Kunde wird die Mietsache nur in vertragsgemäßer Weise, insbesondere auch unter Beachtung der Hinweise in der
Benutzerdokumentation, nutzen und behandeln.
4.3. Mängel an der Mietsache wird der Kunde der comworld unverzüglich melden. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung der Mietsache. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.
4.4. Der Kunde hat der
comworld zur Ausführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ungehinderten Zugang zur Mietsache zu
ermöglichen.
4.5. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von
verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere vor Beginn von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
hat er in seinem Interesse eine Datensicherung durchzufuhren. Die comworld wird im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen,
wann eine Datensicherung notwendig ist.
4.6. Erfolgt eine Maßnahme der Vollstreckung in die Mietsache, wird der Kunde die comworld unverzüglich benachrichtigen und ihr den Namen und die Anschrift des Gläubigers
mitteilen.
5. Änderungen
an der Mietsache, Veränderung des Aufstellungsortes
5.1. Änderungen an der Mietsache darf der Kunde nur
nach vorheriger Rücksprache mit uns durchführen. Das gilt auch für Erweiterungen oder den Austausch von Speichern oder sonstigen
Komponenten, die Verbindung oder Vernetzung mit anderen Komponenten oder Rechnern oder Änderungen an oder Wechsel der
Systemsoftware. Zustimmungsfreie Handlungen des Kunden im Hinblick auf die überlassenen Computerprogramme nach § 69d
UrhG bleiben unberührt.
5.2. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf
unser Verlangen den ursprünglichen Zustand wieder her.
5.3. Eine Umsetzung der Mietsache (Ortswechsel) ist der comworld rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die comworld kann verlangen, dass der Transport und die
Neuinstallation von der comworld oder einem von der comworld beauftragten Dritten vorgenommen werden. Die mit einer
Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten, wie gegebenenfalls entstehende Mehrkosten
für Wartung und Pflege, trägt der
Kunde.
5.4. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur
Verbesserung werden nur vorgenommen, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der
vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Wir werden den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen.
6.
Gewährleistung
6.1. Die comworld gewährleistet, dass die Mietsache
für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand ist. Die comworld führt die erforderlichen Instandhaltungs-
und Instandsetzungsarbeiten durch. Diese Arbeiten wird die comworld dem Kunden, soweit möglich, rechtzeitig vorher
ankündigen.
6.2. Der Kunde hat
etwaige Mietmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und –analyse erforderlichen Informationen
schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt
haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels.
6.3. Die Behebung von
Mängeln erfolgt innerhalb der vereinbarten Servicezeiten durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache.
Hierzu ist der comworld ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann die comworld die
Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen.
6.4. Unerhebliche
Fehler bleiben außer Betracht. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache.
6.5. Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen insoweit, als Mängel von an die Mietsache angeschlossener Hardware anderer Hersteller oder von mit der Mietsache verbundener Software anderer Anbieter herrühren.
6.6. Die comworld übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Mietsache bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. Die comworld haftet nicht für Fehler, die vom Kunden, dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen verursacht worden sind.
7.
Rückgabe der Mietsache
7.1. Nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache in allen Komponenten in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig an die comworld
zurückzugeben. Hierzu gehören auch
sämtliche vom Kunden erstellte Programmkopien auf Datenträgern. Datenbestände des Kunden sind vollständig zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde wird der comworld
auf Verlangen die vollständige Rückgabe
und Löschung schriftlich bestätigen.
7.2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende
Schäden und Mängel des Mietgegenstandes
festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden
Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
7.3. Abbau und Rücktransport der Mietsache erfolgen durch den Kunden. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den
Rücktransport der Mietsache. Der Kunde hat die Mietsache auf eigene Kosten auf dem Transportweg gegen Verlust,
Untergang und Beschädigung zu versichern.
8.
Vergütung, Zahlungsweise
8.1. Für die
vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zahlt der Kunde eine monatliche Vergütung, deren Höhe sich aus aus dem jeweiligen Einzelvertrag
ergibt.
8.2. Der Mietzins für die mietweise überlassene Hardware umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie
für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten, ebenso vom
Kunden zu vertretende notwendige Reparaturen.
8.3. Die Pflicht zur Zahlung der Monatsvergütung beginnt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an den Kunden.
Für den Monat der Auslieferung
beträgt die Monatsvergütung
für jeden Tag, der auf den Tag der Auslieferung folgt, 1/30 des als monatliche Vergütung vereinbarten Betrages.
8.4. Die Vergütung wird monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig.
9. Haftung
für Datenverlust
Der Kunde trägt selbst die Verantwortung
dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich
vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet die comworld nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der
Daten erforderlich ist.
10.
Schadensersatz
10.1. Die comworld haftet gegenüber dem Kunden
für Schäden, die die comworld, ihre
gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die comworld nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog.
Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
10.4. Sofern die vertragliche Haftung der comworld ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung ihrer
Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.
Vertragsbeginn, Laufzeit
11.1. Der Vertrag tritt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an den Kunden in Kraft und hat - je nach Einzelvertrag - eine
feste Laufzeit von 12, 24, 36 oder mehr Monaten.
11.2. Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor seinem Ablauf von einer Partei gekündigt, so
verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende
gekündigt werden. Der Vertrag kann nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Die (separate) Kündigung einzelner Vertragsbestandteile ist nicht
möglich.
11.3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis nicht.
11.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe kommen nur schwere und nachhaltige Verletzungen der vertraglichen
Pflichten der Parteien in Betracht. Insbesondere die comworld hat das Recht, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn
a) der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe von zwei Monatszahlungen oder über mehrere Zahlungstermine mit einer Summe in dieser
Höhe in Verzug gerät;
b) über das Vermögen des Kunden ein
Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
c) der Kunde seine Obhutspflicht gegenüber der Mietsache verletzt bzw. Beschädigungen an der Mietsache vornimmt oder rechtswidrig Programmkopien erstellt.
11.5. Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der
vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, ist ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
12. Datenschutz
und Geheimhaltung
12.1. Die comworld verpflichtet sich gegenüber dem
Kunden zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die comworld stellt sicher, dass alle von ihr beauftragten Personen zur Einhaltung von Datenschutz und
Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
12.2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und auch
über das Vertragsverhältnis hinaus
geheim zu halten. Die Parteien sorgen dafür, dass alle Personen, die von ihnen mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, diese Geheimhaltungsbestimmung beachten.
13.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
13.1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
13.2. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden
Ansprüchen ist ausgeschlossen.
14.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen - auch dieser Klausel selbst - bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
15.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Erfüllungsort
für sämtliche Lieferungen und
Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der comworld mit der Maßgabe, dass die comworld auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu
klagen.
16.
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Stand 04.2021 (c) comworld-2001 computer & communication gmbh.